In derRegion gemäss Tabelle, keine Kosten für An- oder Rückfahrt. Die einfache Fahrt kostet im Ort Fr. 6.- (ganze Region Kirchberg - Wildhaus). Von Ort zu Ort jeweils + Fr. 1.- bis Fr. 2.- je nach Distanz zB. Bütschwil-Kirchberg Fr.12.- / Wattwil-Ebnat Fr. 8.- / Nesslau-Wil Fr. 23.-
Detaillierte Preise im Prospekt TIXI Toggenburg, bitte bei der Einsatzzentrale verlangen.
Ausserhalb der Region, zB. St. Gallen, Valens, Zürich pro Kilometer ab Einsteigeort in der Region Fr. 1.60 (die unmittelbare Rückfahrt ist inbegriffen)
Wartezeiten: pro 30 Minuten Fr. 5.-, berechnet ab der zweiten halben Stunde.
Fahrziele Wir vermitteln täglich Mobilität von Haustür zu Haustür
In der Region zum Haus und / oder Spezialarzt zur Therapie oder Dialyse zu Amtsstellen zu Vereins- und Familienanlässen zu Kinoveranstaltungen, Konzerten zu Krankenbesuchen zu Coiffeur, Pédicure, Optiker zum Mittagstisch oder Kaffeekränzchen zum Jassnachmittag zu Behandlungen + Besuchen in Spitäler Kurhäuser und Bäder zur Bahn als Anbindung an den Öffentlichen Verkehr Als Verbindung zu Heimen, Werkstätten zur Arbeit oder zur Schule zu Ausflügen
zu entfernten Fahrzielen Augenkliniken in Wil, St. Gallen, Teufen Dialysestationen in Wil oder Herisau Röntgeninstitute in Jona und St. Gallen Kantonsspitäler St. Gallen, Herisau, Frauenfeld und Winterthur Kinderspitäler St. Gallen + Zürich Bürgerspital St. Gallen (Geriatrie) Paraplegikerzentren Nottwil, Basel Universitätsspital Zürich CP-Schule St. Gallen Klinik Valens Heilstätte Walenstadtberg Reha-Klinik Bellikon Kurhaus Dussnang Psych. Kliniken Wil und Littenheid Klinik Zihlschlacht
und sicher auch für Ihren speziellen Bedarf
Fahrberechtigung Fahrberechtigt sind Personen, die auf Grund ihrer Behinderung, Krankheit oder Altersbeschwerden die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur erschwert benützen, resp. nicht erreichen können.
Mitgliedschaft Mit dem, spätestens beim ersten Auftrag fälligen Jahresbeitrag von Fr. 15.- wird jeder Fahrgast Mitglied des Vereins – eine Bedingung für die Benützung der TIXI –Dienstleistungen.
Für Fahrgäste aus Heimen und Schulen, Werkstätten für Behinderte etc. besteht kein Beitragszwang, sofern das Heim, Schule den Betrag als Kollektivmitglied bezahlt hat.
Gönnermitglieder (Jahresbeitrag mind. Fr. 100.-) können die Dienste von TIXI Toggenburg in Anspruch nehmen, sofern die Bedingungen der Fahrberechtigung (s. oben) erfüllt sind.
Begleitpersonen Für Fahrgäste, die sich nicht selbständig bewegen oder zurechtfinden können, ist eine Begleitperson unbedingt erforderlich. Sie ist von Mitgliederbeitrag und Fahrpreis befreit. Diese Vergünstigung gilt nur für max. 1 Person, die die effektive Betreuung des/der Behinderten über-nimmt.